
Immobilienbewertung bei Scheidung
Ermittlung des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverfahren
Zugewinngemeinschaft, Zugewinn und Zugewinnausgleich
Was ist die Zugewinngemeinschaft?
Ehepaare leben ohne Ehevertrag in einer Zugewinngemeinschaft. Wesentliches Merkmal dabei ist, dass jeder Partner alleiniger Eigentümer seinen Vermögens bleibt, welches er in die Ehe einbringt oder während der Ehezeit erwirbt.
Was ist der Zugewinn?
Der Zugewinn ist der in der Ehezeit eingetretene Vermögenszuwachs. Zu berücksichtigen sind als Stichtage der Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) und der Eingang des Scheidungsantrages bei der Gegenseite (Endvermögen).
Was ist der Zugewinnausgleich?
Haben die Ehepartner während der Ehezeit unterschiedlich große Vermögen hinzugewonnen, so ist dieser Gewinn zwischen den Partnern auszugleichen. Diesen Ausgleich bezeichnet man als Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich wird nur auf Antrag durchgeführt. Bei Zugewinn von gleicher Höhe findet kein Ausgleich statt. Durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Beispielrechnung Zugewinnausgleich
Frau
Mann
100.000,- €
Anfangsvermögen
bei Eheschließung
20.000,- €
150.000,- €
Endvermögen bei
Scheidung
100.000,- €
50.000,- €
Zugewinn
80.000,- €
Differenz Zugewinn: 80.000,- € - 50.000,- € = 30.000,- € : 2 = 15.000,- €
Ergebnis: Der Mann hat den größeren Zugewinn und muss der Frau 15.000,- € ausgleichen
