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Immobilienbewertung bei Scheidung

IMMOBILIENBEWERTUNG FÜR ZUGEWINNAUSGLEICH

Gutachten und Kurzbewertung bei Scheidung in der Region Hannover und in Ostwestfalen-Lippe

Immobilienbewertung bei Scheidung

Ermittlung des Zugewinnausgleichs im Scheidungsverfahren

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Zugewinngemeinschaft, Zugewinn und Zugewinnausgleich

Was ist die Zugewinngemeinschaft?

Ehepaare leben ohne Ehevertrag in einer Zugewinngemeinschaft. Wesentliches Merkmal dabei ist, dass jeder Partner alleiniger Eigentümer seinen Vermögens bleibt, welches er in die Ehe einbringt oder während der Ehezeit erwirbt. 

Was ist der Zugewinn?

Der Zugewinn ist der in der Ehezeit eingetretene Vermögenszuwachs. Zu berücksichtigen sind als Stichtage der Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen) und der Eingang des Scheidungsantrages bei der Gegenseite (Endvermögen). 

Was ist der Zugewinnausgleich?

Haben die Ehepartner während der Ehezeit unterschiedlich große Vermögen hinzugewonnen, so ist dieser Gewinn zwischen den Partnern auszugleichen. Diesen Ausgleich bezeichnet man als Zugewinnausgleich. Der Zugewinnausgleich wird nur auf Antrag durchgeführt. Bei Zugewinn von gleicher Höhe findet kein Ausgleich statt. Durch einen Ehevertrag mit Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.

Beispielrechnung Zugewinnausgleich

Frau

Mann

100.000,- €

Anfangsvermögen

bei Eheschließung

20.000,- €

150.000,- €

Endvermögen bei

Scheidung

100.000,- €

50.000,- €

Zugewinn

80.000,- €

Differenz Zugewinn: 80.000,- € - 50.000,- € = 30.000,- € : 2 = 15.000,- €

 

Ergebnis: Der Mann hat den größeren Zugewinn und muss der Frau 15.000,- € ausgleichen

Ringe

Gutachterbüro Kammann

Dipl.-Ing. (FH) Peter Kammann ist als Sachverständiger von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt für Immobilienbewertung

Sachverständiger Kammann
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